Für viele Selbstständige und Freiberufler gehören Büroartikel zum täglichen Geschäft. Ob Papier, Stifte oder Druckerpatronen – all diese Kosten können steuerlich abgesetzt werden. Doch welche Büroartikel sind absetzbar? Wie gibt man sie in der Steuererklärung an? Und wie kann man mit Büroartikeln Steuern sparen? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Büroartikel – Welche Kosten kann man absetzen?
Grundsätzlich können alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Büroarbeit anfallen, steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Papier, Schreibwaren, Büromöbel, Computer, Drucker, Bücher oder Zeitschriften. Auch die Kosten für die Reinigung und Reparatur von Büroausstattung können abgesetzt werden.
Tipps für die steuerliche Absetzbarkeit von Büroartikeln
Damit Büroartikel steuerlich abgesetzt werden können, müssen sie beruflich veranlasst sein. Das heißt, sie müssen ausschließlich für die Arbeit genutzt werden. Zudem müssen die Belege aufbewahrt werden, um sie bei Bedarf vorlegen zu können. Wer Büroartikel mit privaten Mitteln bezahlt hat, kann sie trotzdem absetzen – allerdings nur anteilig.
So sparen Sie bei der Steuer mit Büroartikeln
Um bei der Steuer mit Büroartikeln zu sparen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So können beispielsweise die Anschaffungskosten für Büromöbel oder Computer über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Auch der Kauf von Büroartikeln kurz vor Jahresende kann sich lohnen, um noch in diesem Jahr Steuern zu sparen. Wer ein häusliches Arbeitszimmer hat, kann zudem einen Teil der Miete oder Hauskosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Büroartikel und Steuern: Was ist absetzbar?
Nicht alle Büroartikel sind vollständig absetzbar. So können beispielsweise keine Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Verpflegungskosten während der Arbeit können nur in begrenztem Umfang abgesetzt werden. Werden Büroartikel auch privat genutzt, können sie nur anteilig abgesetzt werden.
Wie Sie Büroartikel richtig in der Steuererklärung angeben
In der Steuererklärung werden Büroartikel als Betriebsausgaben angegeben. Dazu müssen die Belege gesammelt und präzise aufgelistet werden. Dabei sollten auch die jeweiligen Mehrwertsteuern berücksichtigt werden. Bei größeren Anschaffungen kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Steuervorteil Büroartikel: So holen Sie das Maximum raus
Wer Büroartikel steuerlich absetzen möchte, sollte sich im Vorfeld gut informieren und alle Belege sorgfältig aufbewahren. Denn nur so können alle Kosten berücksichtigt und das Maximum an Steuervorteilen herausgeholt werden. Auch eine regelmäßige Überprüfung der Betriebsausgaben kann sich lohnen, um eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten zu vermeiden.